Kreuzen Sie an, was auf Ihr Unternehmen zutrifft – Sie erhalten sofort eine erste, unverbindliche Einschätzung.
Diese Einschätzung ist ein erster, unverbindlicher Anhaltspunkt und ersetzt keine rechtliche Prüfung. Die verbindliche Einordnung klären wir gemeinsam im kostenlosen Erstgespräch.
Die NIS2-Richtlinie unterscheidet zwei Kategorien: wesentliche Einrichtungen (i. d. R. ab 250 Mitarbeitenden oder 50 Mio. € Umsatz, u. a. Energie, Verkehr, Bankwesen, Gesundheit, Trinkwasser, digitale Infrastruktur, öffentliche Verwaltung) und wichtige Einrichtungen (ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Mio. € Umsatz, u. a. Post/Kurier, Abfallwirtschaft, Chemie, Lebensmittelproduktion, verarbeitendes Gewerbe, digitale Dienste, Forschung). Beide Kategorien müssen vergleichbare Sicherheitsmaßnahmen umsetzen, unterscheiden sich aber in der Aufsichtsintensität.
Auch kleinere Unternehmen sind indirekt betroffen, wenn sie Zulieferer oder Dienstleister für NIS2-pflichtige Betriebe sind – über die Lieferkette wird IT-Sicherheit vertraglich eingefordert, oft schon vor der eigentlichen gesetzlichen Frist.
Auch ohne gesetzliche Pflicht lohnt sich die Umsetzung: Kunden und Versicherer fragen zunehmend nach dokumentierten IT-Sicherheitsmaßnahmen – ein Wettbewerbsvorteil bei Ausschreibungen und oft auch eine Voraussetzung für günstigere Cyber-Versicherungstarife.
Der Selbst-Check oben gibt eine erste Orientierung. Für eine verbindliche Einschätzung klären wir gemeinsam mit Ihnen in einem kostenlosen Erstgespräch, ob und in welchem Umfang die NIS2-Richtlinie für Ihr Unternehmen relevant ist.
Wir prüfen Ihre aktuelle IT-Sicherheitslage gegen die NIS2-Anforderungen und zeigen konkrete Lücken auf.
Firewall- und Endpoint-Absicherung, Backup-Konzepte und Zugriffsmanagement werden umgesetzt oder nachgeschärft.
Wir dokumentieren die umgesetzten Maßnahmen nachvollziehbar – wichtig für Nachweispflichten und Audits.
Im Rahmen von Managed Services halten wir Ihre IT-Sicherheit dauerhaft auf dem geforderten Niveau.
Die NIS2-Richtlinie ist kein abstraktes Compliance-Papier, sondern verlangt konkrete technische und organisatorische Maßnahmen. Datenstark setzt diese Maßnahmen praxisnah für KMU in der Region Mittelbaden um.
Viele NIS2-Ratgeber richten sich an Konzerne mit eigener Compliance-Abteilung. Datenstark übersetzt die Anforderungen in konkrete, umsetzbare Schritte für kleine und mittelständische Unternehmen in Baden-Baden, Karlsruhe, Rastatt und der gesamten Region Mittelbaden – ohne unnötige Bürokratie.
Als kleines IT-Systemhaus mit Sitz in Iffezheim kennen wir die Realität von Betrieben ohne eigene IT-Abteilung: Die Maßnahmen müssen wirken, nicht nur auf dem Papier existieren.
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